§ 107b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) bezieht sich auf die Versorgung von Beamten im Ruhestand, die in den Dienst eines anderen Dienstherrn wechseln. Ob dieser Paragraph auf Ersatzschul... [mehr]
§ 107b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) bezieht sich auf die Versorgung von Beamten im Ruhestand, die in den Dienst eines anderen Dienstherrn wechseln. Ob dieser Paragraph auf Ersatzschul... [mehr]