1 Frage zu § 107b

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Fragen und Antworten zum Thema § 107b

Gilt § 107b Beamtenversorgungsgesetz für Ersatzschulen?

§ 107b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) bezieht sich auf die Versorgung von Beamten im Ruhestand, die in den Dienst eines anderen Dienstherrn wechseln. Ob dieser Paragraph auf Ersatzschul... [mehr]